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Viele Dienstleistungen stehen wieder zur Verfügung – Kreisverwaltung hat zahlreiche Lösungen eingerichtet

Cyberangriff auf Südwestfalen-IT (SIT)

In den vergangenen Tagen hat die Kreisverwaltung an zahlreichen Stellschrauben gedreht, um ihre Dienstleistungen, die durch den Cyberangriff blockiert waren, für die Bürgerinnen und Bürger wieder anbieten zu können. Mittlerweile stehen bis auf wenige Ausnahmen daher wieder alle Dienstleistungen zur Verfügung.

„Wir haben mit vielen Partnern, wie dem Ministerium, benachbarten Kommunen und einem regionalen IT-Dienstleister Lösungen gefunden, mit denen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wieder bearbeitet werden können. Aufgrund der komplexen technischen Hintergründe hat dies einige Zeit in Anspruch genommen. Daher sind wir nun sehr froh, dass die Anwendungen weitestgehend wieder funktionieren“, so Landrat Stephan Santelmann.

Trotz der bereits erzielten Erfolge kann es gegebenenfalls in einigen Bereichen auch in den nächsten Wochen weiter zu Verzögerungen kommen. (s.u.)

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite von Südwestfalen-IT über den aktuellen Stand: https://notfallseite.sit.nrw/

Diese Seite wird von SIT NRW regelmäßig aktualisiert.

Service für Journalisten:
Unter der Adresse sit.presse@gmail.com kann ein Infopaket für die Presse angefordert werden.

Aktuelle Informationen zu Dienstleistungen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Zulassung von Fahrzeugen

Kfz-Zulassungen wieder möglich
Ab sofort können Fahrzeuge wieder in den Zulassungsstellen des Rheinisch-Bergischen Kreises in Bergisch Gladbach und in Wermelskirchen zugelassen werden. Der Verwaltung ist es gelungen, eine Lösung einzurichten, die die gewohnten
Dienstleistungen der Zulassungsstellen wieder in vollem Umfang ermöglichen. Termine können
über das Onlinetool der Zulassungsstelle gebucht werden.
Personen, die ihr Fahrzeug in den vergangenen Tagen im Rahmen der Übergangslösung in
einer Nachbarkommune angemeldet haben, werden gebeten, die Ummeldung auf den Rheinisch-Bergischen Kreis erst im kommenden Jahr in Angriff zu nehmen.

Eigentumsänderung der Grundbücher

Die Dienstleistung „Eigentumsänderung der Grundbücher einpflegen“ ist eingeschränkt.
Eintragungsnachrichten der Grundbuchämter können derzeit nicht eingearbeitet werden. Die Eigentümerdaten im Liegenschaftskataster sind daher nicht aktuell.
Über das ‚Portal Vermessungsunterlagen NRW‘ können aktuell keine Unterlagen bereitgestellt werden.
Anträge auf Unterlagen bitte per E-Mail an das Postfach kataster@rbk-online.de schicken.

Leistungen nach dem SGB IX und SGB XII

Das Fachverfahren steht derzeit nicht zur Verfügung.

  •  Die Erreichbarkeit des Amtes für Soziales und Inklusion ist auf den bekannten Wegen (z. B. per Post, Fax oder Telefon) möglich. Hier bestehen keinerlei Einschränkungen.
  • Alle laufenden Leistungen werden wie gewohnt ausgezahlt. Es können derzeit jedoch keine Änderungen berücksichtigt werden, sodass es ggf. zu Über- oder Unterzahlungen kommen kann. Diese werden korrigiert, sobald das Verfahren wieder zur Verfügung steht.
  • Neuanträge können gestellt werden. Diese werden bearbeitet. Ggf. kommt es bei vorhandenem Leistungsanspruch zu Verzögerungen bei der Auszahlung.
  • Einmalzahlungen erfolgen bei unabweisbaren Notbedarfen manuell. In anderen Fällen erfolgen individuelle Abstimmungen mit den Zahlungsempfängern.

Schwerbehindertenangelegenheiten

Im Gesundheitsamt bestehen im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten Einschränkungen.

  • Die Antragsbearbeitung von Schwerbehindertenausweisen ist wieder möglich.
  • Die Abrechnung von übersandten ärztlichen Befunden ist derzeit nicht möglich.

Reitkennzeichen

Neuantrag Reitkennzeichen
Neuanträge können weiterhin entgegen genommen werden. Die Reitkennzeichen können wie üblich ab dem 01.01.2024 genutzt werden.

Ausgabe der Reitkennzeichen 2024 – Reitabgabe 2024 für Reiter, die bereits ein Kennzeichen führen
Die Ausgabe der Reitkennzeichen 2024 und der Bescheide zur Reitabgabe ist aufgrund der Störung bis auf weiteres nicht möglich. Sollte die Störung auch über den Jahreswechsel und weiterhin in 2024 anhalten, können die Reitkennzeichen 2023 weiterhin genutzt werden. Die Revierförster der Kommunen wurden durch die Untere Naturschutzbehörde darüber informiert.

Sobald die Störung behoben ist, erfolgt die Ausgabe der Reitkennzeichen 2024 und das Versenden der Bescheide zur Reitabgabe.