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Identitätsbescheinigung erstellen

In der Identitätsbescheinigung wird die historische Veränderung von Flurstücken nachgewiesen.


Seit der Aufstellung des Urkatasters im Rheinisch-Bergischen Kreis um das Jahr 1830 haben sich durch Grundstücksteilungen oder auch Grundstücksvereinigungen die Grenzen vieler Urgrundstücke verändert. Diese veränderten Grundstücke haben im Liegenschaftskataster eine neue Bezeichnung bekommen. So werden im Rheinisch-Bergischen Kreis auch heute noch ca. 500 Grundstücke Jahr für Jahr geteilt. Im Hinblick auf die Belastung von Grundstücken z. B. mit Grunddienstbarkeiten wie Wege- oder Leitungsrechten sind oftmals Recherchen erforderlich, welches die heutigen herrschenden Grundstücke sind, also wer bzw. welches Grundstück heute zur Ausübung des Rechts berechtigt ist. Die Identitätsbescheinigung gibt hierüber Auskunft.
Die Leistung kann von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) oder auch vom Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation erbracht werden. Eine Liste der ÖbVI finden Sie rechts unter Verwandte Services.

Gebühren

Für diese Leistung wird eine Gebühr nach der Kostenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in NRW erhoben. Die Gebühr ist vom Zeitaufwand abhängig.

Letzte Aktualisierung: 09.03.2023

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