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Onlinebelehrungen für den Lebensmittel- und Gaststättenbereich (Gesundheitszeugnis)

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der Durchführung der Onlinebelehrungen beauftragt.


Onlinebelehrungen können montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags zwischen 09:00 Uhr und 15:30 Uhr kostenpflichtig über die TZG gebucht werden.

Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches und eine stabile Internetverbindung. Die Teilnahme an der Onlinebelehrung dauert ca. 30-40 Minuten.

Für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, ist die Belehrung mit Hilfe von Untertiteln in mehr als 20 Sprachen verfügbar.

Genauere Informationen zum Ablauf der Onlinebelehrungen finden Sie unter Broschüren.

Zur verbindlichen und kostenpflichtigen Anmeldung zur Onlinebelehrung gelangen Sie hier

Minderjährige Teilnehmende

Minderjährige Teilnehmende müssen eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vor dem Termin per E-Mail an ifsg@811c0b045da84262b8ab4e83770a3768tz-glehn.de senden.

Was ist bei Schülerpraktika zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass Belehrungen für Schülerpraktika nicht als Onlinebelehrung durchgeführt werden. Diese erfolgen ausschließlich vor Ort als Präsenzbelehrung (siehe unter "Verwandte Services").

Was ist bei ehrenamtlichen Tätigkeiten zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass Belehrungen für ehrenamtlich tätige Personen nicht als Onlinebelehrung durchgeführt werden. Diese erfolgen ausschließlich vor Ort als Präsenzbelehrung (siehe unter "Verwandte Services").

Kontakt

Bei Fragen zur Anmeldung oder Durchführung der Onlinebelehrung nach § 43 IfSG wenden Sie sich bitte telefonisch an das Technologiezentrum Glehn unter 02182 / 850765 oder per E-Mail an ifsg@b46e0ce475b0429f994124ffd3626292tz-glehn.de

Gebühren

Die Gebühr für die Belehrung, Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung (Gesundheitszeugnis) beträgt 25 Euro.

Die Bezahlung kann über GiroPay (Onlineüberweisung), Kreditkarte oder PayPal erfolgen. Die Überweisung per Vorkasse ist nur über die Hotline Telefonnummer: 02182 / 850765 möglich. Eine Terminbuchung kann dann erst nach Zahlungseingang (ca. 4 Tage später) erfolgen.

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz  (vgl. § 43 Infektionsschutzgesetz) 

Dienststellen

Letzte Aktualisierung: 02.04.2024

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