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Bauen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Alles, was für das Bauen im Rheinisch-Bergischen Kreis wichtig ist


Wo wollen Sie bauen?
Die Bauaufsicht der Kreisverwaltung ist zuständig für die Kommunen Burscheid, Kürten und Odenthal. Zu den übrigen Städten gelangen Sie unter der Rubrik Verwandte Services.

Was wollen Sie bauen?
Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen ist dann genehmigungspflichtig, wenn nur Teile eines bestehenden Gebäudes beseitigt werden.
Mehr zu genehmigungspflichtigen Bauvorhaben und zum Bauantrag.

Vor Durchführung auch kleinerer baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erkundigen, ob für das geplante Bauvorhaben oder auch die Sanierung Ihres Objekts eine Baugenehmigung notwendig ist. Es ist nicht für alle Bauvorhaben oder baulichen Anlagen eine Baugenehmigung erforderlich. Die MitarbeiterInnen des Bauamtes beraten Sie gerne.
Mehr zu genehmigungsfreien Vorhaben und Anlagen.


Genehmigungsfreistellungsverfahren in Bebauungsplangebieten
Innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans ist unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen (GK) 1 bis 3, sonstigen Gebäuden der GK 1 und 2 und Nebengebäuden und Nebenanlagen für diese keine Genehmigung erfordelich.

Zu der Frage der grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks finden Sie nähere Informationen unter den Voraussetzungen zur Bebaubarkeit.


Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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