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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung fördert Projekte mit Programm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen“

Unter dem Titel „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was Menschen verbindet“ fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit rund 150 Millionen Euro bis 2020 Projekte, die der Gestaltung von Heimat dienen. Ziel ist es, Gemeinschaft und Identität vor Ort zu stärken sowie die Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt im Bundesland deutlich sichtbar werden zu lassen.

Dafür stehen fünf unterschiedliche Förderbausteine zur Verfügung: Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis. Auch im Rheinisch-Bergischen Kreis können ab sofort Anträge für die Elemente Heimat-Scheck, Heimat-Zeugnis, Heimat-Werkstatt und Heimat-Fonds gestellt werden. Für den Heimat-Preis werden zurzeit Konzepte und politische Beschlüsse in den Kommunen vorbereitet.

Heimat-Scheck
Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt. Der „Heimat-Scheck“ ist der Möglichmacher für alle guten Ideen und kleinen Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Damit wird die Wertschätzung für kleinere Initiativen und Projekte ausgedrückt, die unsere Heimat durch ihr Engagement und ihre Kreativität in vielerlei Hinsicht bereichern. Dies können zum Beispiel die Organisation einer Sonderausstellung, die Renovierung eines Bürgertreffs, Schulprojekte zur Aufarbeitung der Vita einer lokal bedeutsamen Persönlichkeit oder aber ein Materialkauf zur Herrichtung einer temporären Ausstellungsfläche in einem leer stehenden Gebäude sein.

Heimat-Zeugnis
Das Heimat-Zeugnis richtet sich an größere Projekt-Initiativen, bei denen Bauwerke, Gebäude oder entsprechende Orte in der freien Natur im Fokus stehen, die die lokale und regionale Geschichte besonders prägen. Mögliche Beispiele sind die Neuausrichtung und Umgestaltung eines Heimat-Museums, die Errichtung eines Denkmal-Pfades, die Herrichtung und Präsentation einer historisch bedeutsamen Fundstelle oder die handwerklich angeleitete Restaurierung eines historischen, ortsbildprägenden Gebäudes durch eine Jugendinitiative. Unterstützt werden durch das Heimat-Zeugnis Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro. Private und gemeinnützige Organisationen können mit maximal 90 Prozent, Gemeinden oder Gemeindeverbände mit 80 Prozent unterstützt werden.

Heimat-Werkstatt
In sogenannten Werkstätten sollen sich Initiativen, Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürger mit den prägenden Besonderheiten ihrer Region – egal ob eines Stadtviertels oder einer Gemeinde im ländlichen Raum – auseinandersetzen. Dabei geht es darum, Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und das lokale Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Zum Beispiel kann in einer Kreativwerkstatt ein ortstypisches Kunstwerk entwickelt und verwirklicht werden, etwa als Gestaltung eines Kreisverkehrs. Dadurch wird zudem der öffentliche Raum aufgewertet. Die „Heimat-Werkstatt“ lässt Kommunikationskultur und Kommunikationsstrukturen entstehen und fördert den Austausch über die Heimat vor Ort. Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert. Empfänger können Kommunen sein, die Dritte beteiligen dürfen.

Heimat-Fonds
Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat-Fonds unterstützt werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro dazugeben (bis maximal 40.000 Euro), sodass sich Gutes verdoppelt – auf ein Projektbudget von bis zu 80.000 Euro. So wird die örtliche Bevölkerung motiviert, sich einzubringen, was sich wiederum identitätsstiftend auswirkt. Die Verwaltung des „Heimat-Fonds“ soll vor Ort über die Gemeinden und Gemeindeverbände erfolgen. Diese tragen einen Mindestanteil von zehn Prozent und arbeiten Hand in Hand mit den Initiativen. Damit wird ein Vernetzungspotential geschaffen sowie der interkommunale Austausch und die Regionalität gestärkt.

Alle Unterlagen und Informationen, die für die Antragstellung beider Bausteine benötigt werden, gibt es auf der Internetseite des Ministeriums unter www.mhkbg.nrw/heimat/Heimatfoerderprogramm. Die Anträge für das Element Heimat-Scheck können zudem online gestellt werden. Damit die Motivation sofort in die Tat umgesetzt werden kann, sind der Antrag und der Verwendungsnachweis ganz unkompliziert auf ein Minimum reduziert. Ansprechpartnerin beim Kreis für weitere Informationen und Unterstützung bei der Heimatförderung ist Ellen Gürtler vom Amt für Infrastruktur und regionale Projekt, Tel.: 02202 13-2558, E-Mail: standortentwicklung@a155c96268d646edbd6751a5c3ce778brbk-online.de.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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