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Förderung der Umsetzung einer Maßnahme aus dem  individuellen Sanierungsfahrplan

HINWEIS:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima hat die Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ geändert.

Mit Inkrafttreten der Änderung zum 01.07.2023 darf der Rheinisch-Bergische Kreis „Vor-Ort-Energieberatungen mit anschließender Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)“ nicht mehr wie bislang in Ergänzung zur entsprechenden Bundesförderung fördern. Damit entfällt die Förderung des Kreises für die Energieberatung rückwirkend zum 01.07.2023.

Weiterhin bestehen bleibt allerdings die Förderung der Umsetzung einer Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan (iSFP).

Aufgrund der oben beschriebenen Änderung überarbeiten wir derzeit die Förderrichtlinie und das Antragsformular. Sobald die Förderunterlagen aktualisiert vorliegen, finden Sie beide Dokumente wieder auf dieser Seite.

Für zwischenzeitliche Rückfragen melden Sie sich gerne bei unserer Fördermittel-Hotline zu den angegebenen Servicezeiten.