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Die Klimawandelvorsorgestrategie des Rheinisch-Bergischen Kreises

Warum das Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel für den Rheinisch-Bergischen Kreis und seine acht kreisangehörigen Kommunen wichtig ist und wie es umgesetzt werden soll

©Fokussiert-AdobeStock

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Auswirkungen des Klimawandels weltweit verstärkt. Die Erderwärmung führt zu einer Vielzahl von Veränderungen in unserem Ökosystem und beeinflusst das Leben auf der Erde in vielerlei Hinsicht. Einige dieser Veränderungen sind bereits jetzt deutlich spürbar.
Eine der offensichtlichsten Auswirkungen des Klimawandels ist die Zunahme extremer Wetterereignisse wie Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Stürme. Diese Ereignisse treten häufiger auf und sind intensiver geworden. Wir sehen immer häufiger Rekordtemperaturen, die zu gesundheitlichen Problemen führen können – insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen, wie ältere Menschen oder sehr junge Kinder, sind davon betroffen. Dürren beeinträchtigen die Land- und die Forstwirtschaft und führen zu Ernteausfällen und massiven Waldschäden, während Starkregen und Stürme Überschwemmungen verursachen und Infrastrukturen zerstören können.
Aber nicht nur extreme Wetterereignisse sind spürbar. Der Klimawandel hat auch Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt. Viele Arten sind gezwungen, sich an neue Bedingungen anzupassen oder wandern in kühlere Regionen ab. Dies kann zu einem Ungleichgewicht in Ökosystemen führen und die Biodiversität gefährden.

Folgen des Klimawandels im Rheinisch-Bergischen Kreis

Die Folgen des Klimawandels sind in den letzten Jahren auch im Rheinisch-Bergischen Kreis deutlich spürbar geworden: Als besonders extremes Ereignis ist vielen Menschen im Kreis sicherlich noch der außerordentliche Starkregen und das Hochwasser vom Juli 2021 im Gedächtnis geblieben, das den Kreis stark getroffen und zu großen Schäden geführt hat. Aber auch in anderen Jahren haben starke Regenfälle mehrfach zu Überflutungen mit zum Teil beträchtlichen Sachschäden geführt.

Zusätzlich hinterließen anhaltende Hitze-/Dürreperioden wie z.B. in den Jahren 2018, 2019 und 2023 ihre Spuren im Rheinisch-Bergischen Kreis. Sie machten nicht nur der Land- und der Forstwirtschaft zu schaffen, die unter massiven Waldschäden und Ernteeinbußen litt. Die Hitze war insbesondere in Städten wie Bergisch Gladbach nicht nur unangenehm, sondern wurde auch gefährlich für ältere Menschen, Säuglinge und kranke Personen.

Die Antwort, warum wir also Klimaanpassungsmaßnahmen ergreifen sollten, ist daher einfach: um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren und uns auf die Veränderungen vorzubereiten, die bereits unvermeidbar sind. Indem wir Maßnahmen ergreifen, um uns und unsere Infrastruktur widerstandsfähiger gegenüber extremen Wetterereignissen zu machen, können wir Menschenleben schützen und wirtschaftliche Schäden reduzieren. Durch den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen können wir die Biodiversität erhalten und gleichzeitig den Menschen wichtige Dienstleistungen wie sauberes Wasser und Luft bieten. Das Plus ist dabei auch eine gestiegene Lebensqualität.

Welche Maßnahmen hier in unserer Heimat besonders wichtig sind, zeigt die Klimawandelvorsorgestrategie des Rheinisch-Bergischen Kreises auf

Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel ergeben dann Sinn, wenn sie an den jeweiligen Standort angepasst und gut umsetzbar sind und alle wichtigen Akteure vor Ort mit einbeziehen. Dazu gehören auch die Bürgerinnen und Bürger im Kreis!

Das im Oktober 2021 fertiggestellte Teilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel ist Teil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes des Rheinisch-Bergischen Kreises. Es analysiert die möglichen Klimawandelfolgen in verschiedenen Betroffenheitsbereichen tiefergehend und leitet daraus insgesamt 28 praxisnahe auf den Rheinisch-Bergischen Kreis zugeschnittene Maßnahmenvorschläge ab, die in Kooperation mit den Kommunen umgesetzt werden sollen. Dabei wurden insbesondere Auswirkungen in die Betrachtung mit aufgenommen, die sich aufgrund potenzieller Starkregenereignisse ergeben, sowie weitere klimawandelbedingte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie die Land- und Forstwirtschaft.

Das Konzept bietet somit einen breiten Handlungsrahmen für die künftige nachhaltige Entwicklung und konsequente Verfolgung von Klimawandelvorsorge im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Starkregengefahrenkarten bieten eine wichtige Orientierung für Privathaushalte und Unternehmen

Für Privatpersonen und Unternehmen sind dabei sicherlich die dem Teilkonzept zugrunde liegenden Starkregengefahrenkarten besonders interessant: Hier und in einer Fließwegesimulation können sie nachsehen, ob und ggf. wie stark ihr Haus oder Grundstück bei einem Starkregenereignis von einer Überflutung betroffen wären und hieraus ableiten, welche Schutzmaßnahmen für Grund und Gebäude getroffen werden sollten. Weitere zur Starkregengefahrenkarte.

Die Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes zur Anpassung an den Klimawandel im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde durch die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert (Förderkennzeichen 03K11014). Näheres zur Entstehung der Klimawandelvorsorgestrategie und zur Nationalen Klimaschutzinitiative unter weitere Informationen.

Entstehung der Klimawandelvorsorgestrategie

Auf Basis entsprechender Kreistagsbeschlüsse hat die Verwaltung die Fachbüros Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH aus Aachen und energielenker Beratungs GmbH aus Greven mit der Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes zur Anpassung an den Klimawandel beauftragt. Das Projekt startete im April 2020 und wurde im Oktober 2021 abgeschlossen. Begleitet wurde der Prozess von einer Lenkungsgruppe, in der neben den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Fachämter des Rheinisch-Bergischen Kreises auch Vertreterinnen und Vertreter der kreisangehörigen Kommunen, der Wasserverbände, der Landwirtschaftskammer, der Kreisbauernschaft Rhein. Berg., des Regionalforstamtes Bergisches Land (Wald und Holz NRW), der Biologischen Station Rhein-Berg, der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (RBW), des Bergischen Abfallwirtschaftsverbands (BAV) und des Feuerwehrverband Rheinisch Bergischer Kreis vertreten waren.

Zu Beginn des Umsetzungsprozesses wurde zunächst eine Grundlagenuntersuchung durchgeführt, die aus einer Auswertung vorhandener Daten sowie bestehender Konzepte, Studien und Planungen zum Thema Klimawandel und Klimafolgen bestand. Zudem wurden eine topographische Gefährdungsanalyse sowie eine daran anschließende hydrodynamische 2D-Starkregenmodellierung durchgeführt. Anhand der Ergebnisse wurden die Betroffenheitsbereiche und die Anfälligkeit des Kreises mithilfe einer Wirkungskettenanalyse identifiziert. Auf dieser Grundlage wurde eine Gesamtstrategie zur Klimafolgenanpassung für den Rheinisch-Bergischen Kreis und seine kreisangehörigen Kommunen entwickelt, aus der wiederum Leitbilder und Maßnahmensteckbriefe abgeleitet worden sind. Abschließend wurden eine Verstetigungs- und eine Kommunikationsstrategie erarbeitet, um die Klimawandelanpassung als dauerhafte Aufgabe bei allen Beteiligten zu verankern und die Menschen im Kreisgebiet für das Thema Klimaanpassung zu sensibilisieren und sie in die zukünftige Umsetzung einzubeziehen.

Die Maßnahme wurde durch die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert (Förderkennzeichen 03K11014).

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen.

Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei.

Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Wer setzt das Klimaschutzteilkonzept um?

Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes liegt zum Teil bei der Kreisverwaltung und zum Teil bei den Kommunen oder weiteren Akteuren. Die Herausforderung für die kommenden Jahre wird es sein, die konkreten Ergebnisse des Konzeptes in die Planungsprozesse und -abläufe der Kreisverwaltung sowie der Verwaltungen der Kommunen zu integrieren, die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die verschiedenen Aktivitäten der einzelnen Akteure zu koordinieren und die Menschen im Kreis für Klimaanpassungsthemen zu sensibilisieren.

Um den Umsetzungsprozess zu steuern und zu koordinieren, wurde im September 2023 im Amt für Mobilität, Klimaschutz und regionale Projekte des Kreises eine Klimaanpassungsmanagerin eingestellt.

Diese Stelle wird unter dem Projekttitel: „DAS-A.2: Umsetzung eines integrierten Klimaanpassungskonzepts für den Rheinisch-Bergischen Kreis“, Förderkennzeichen 67DAA00902 für drei Jahre (vom 01.07.2023 bis 30.06.2026) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (https://bmuv.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaanpassung) zu 80% gefördert. Das Bundesumweltministerium fördert mit der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Initiiert wurde die Förderung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, als eine von vielen Maßnahmen, die Eigenvorsorge auf regionaler und lokaler Ebene zu stärken. Projektträgerin ist die ZUG, Zukunft Umwelt Gesellschaft

Aufgaben und Schwerpunkte des Klimaanpassungsmanagements des Kreise

Die Klimaanpassungsmanagerin (KAM) hat die Aufgabe, sich um die Umsetzung zentraler übergeordneter Maßnahmen zu kümmern. Dazu gehören neben der Steuerung und Koordinierung der verschiedenen Akteure und Aktivitäten im Kreis vor allem auch die Sensibilisierung der Bevölkerung, Unternehmen und weiteren Akteure sowie die Kommunikation bzw. Information der Menschen im Kreisgebiet. Eine Hauptaufgabe liegt in der Sicherstellung des Austauschs aller relevanten Personengruppen und Organisationseinheiten. Dazu führt das KAM diverse Arbeitskreise bzw. Runde Tische durch oder beteiligt sich daran. Beispiele hierfür sind der zentrale Arbeitskreis (AK) Klimaschutz und Klimaanpassung, die Runden Tische der Land- und Forstwirtschaft sowie die Arbeitsgruppe zum Schwerpunkt Gesundheit und Soziales.

Mit Hilfe des zentralen Arbeitskreises werden die Sachstände dokumentiert und evaluiert sowie das weitere Vorgehen mit allen Projektbeteiligten abgestimmt. Maßnahmen, die das KAM steuert oder begleitet, sind u.a. die Erstellung einer Klima-Checkliste sowie die damit verbundene konsequente Einbindung der Planungshinweise der Klimaanalyse bei planerischen Entscheidungen, die Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung sowie der naturnahen Gartengestaltung, der präventive Erosionsschutz in der Landwirtschaft, die Entwicklung betrieblicher Risikostrategien und die Wissensvermittlung und Bildung der Bevölkerung zu den steigenden Risiken des Klimawandels. Darüber hinaus soll das KAM Veranstaltungen durchführen, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen beraten, Netzwerkarbeit betreiben und die Kreispolitik regelmäßig über den aktuellen Stand des Umsetzungsprozesses berichten. Auch das Controlling wird seitens der KAM durchgeführt. Organisatorische und administrative Aufgaben runden das Tätigkeitsfeld der KAM ab.