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Corona-Virus: 316 bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis

11 weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis sind heute bekannt geworden. Die neuen Zahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (3), Kürten (2), Odenthal (1), Rösrath (1) und Wermelskirchen (4). Die Kontaktpersonen wurden ermittelt, bzw. sind in der Ermittlung. Alle bekannten Kontaktpersonen werden kontaktiert und entsprechend unter häusliche Quarantäne gesetzt. Insgesamt gibt es nun 316 bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet.

Die 316 bestätigten Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (140), Burscheid (12), Kürten (15), Leichlingen (22), Odenthal (17), Overath (32), Rösrath (35) und Wermelskirchen (43).

22 Personen, die am Corona-Virus erkrankt sind, befinden sich aktuell in Krankenhäusern im Kreisgebiet in stationärer Behandlung, davon 5 in intensivmedizinischer Betreuung. Der Kreis weist darauf hin, dass Patienten, die in einem hiesigen Krankenhaus stationär sind, nicht unbedingt alle aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis stammen und umgekehrt auch Rhein-Berger in Kliniken im Umland sein können. Daher geben die Zahlen kein genaues Abbild über stationär behandelte Personen ab, die im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnen.

Von den 316 bestätigten Fällen gelten 168 Personen inzwischen als genesen. Die Zahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (71), Burscheid (8), Kürten (7), Leichlingen (11), Odenthal (5), Overath (18), Rösrath (27) und Wermelskirchen (21).

Insgesamt befinden sich 626 Personen in Quarantäne. Die Zahlen verteilen sich wie folgt: Bergisch Gladbach (308), Burscheid (28), Kürten (38), Leichlingen (40), Odenthal (26), Overath (60), Rösrath (49) und Wermelskirchen (77).

In einem weiteren Bergisch Gladbacher Krankenhaus ist ein positives Testergebnis festgestellt worden. Es handelt sich um eine Person aus der Mitarbeiterschaft. Alle im Zusammenhang mit diesem positiven Testergebnis stehenden Kontaktpersonen aus dem Klinikbereich werden derzeit ermittelt.

Es ist hauptsächlich eine Station betroffen. Bei allen Mitarbeitenden, die im infektiösen Zeitraum als Kontaktpersonen hätten in Frage kommen können, nimmt das Krankenhaus selbst vorsorglich Abstriche. Die stationären Patienten wurden und werden durch das Krankenhaus abgestrichen. Die bereits entlassenen Patienten wurden vom Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises kontaktiert. Wer also in einem der drei Bergisch Gladbacher Krankenhäuser in den letzten Tagen behandelt worden ist und keinen Anruf des Gesundheitsamtes erhalten hat, steht in keinem Zusammenhang mit diesem Fall.

Für die Kontaktpersonen wird entsprechend den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes Quarantäne angeordnet. Für das medizinische Fachpersonal gilt, dass die Kontaktpersonen entweder in häuslicher Quarantäne sind oder unter entsprechender Schutzausrüstung weiter arbeiten. Diese Maßnahme wird getroffen, damit sowohl die Sicherheit der Patienten als auch die Funktionsfähigkeit des Krankenhauses erhalten bleibt.
Weitere Testergebnisse aus einem anderen von einer Corona-Infektion betroffenen Bergisch Gladbacher Krankenhaus sowie einem Bergisch Gladbacher Pflegeheim sind derzeit noch ausstehend.
Die getroffenen Maßnahmen zur Quarantäne bzw. Schutzkleidung gelten weiterhin.

Die Übersicht zu den Corona-Fällen im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es hier: https://arcg.is/1189D, die entsprechende mobile Version hier: https://arcg.is/1X5mLy.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für medizinisch-gesundheitliche Fragen rund um das Corona-Virus unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

Wer ist Kontaktperson?
Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.
Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten, jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet.
Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut medizinisches Personal angesehen, welches adäquate Schutzkleidung getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null.
Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden.

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten
Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen.
Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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