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Neues Förderangebot für E-Lastenräder für gewerblich Tätige im Rheinisch-Bergischen Kreis

Gute Nachrichten für Gewerbetreibende, Unternehmen und Organisationen, die E-Lastenräder anschaffen wollen: Sie werden künftig durch den Rheinisch-Bergischen Kreis mit einem Zuschuss zu den Beschaffungskosten gefördert. Damit stockt der Kreis die Förderung durch das Land NRW mit bis zu 1.000 Euro je E-Lastenrad auf. Anträge können ab sofort unter https://www.rbk-direkt.de/foerderung-e-lastenrad.aspx bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Das Förderprogramm ist ein Kooperationsprojekt der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW) und dem Rheinisch-Bergischen Kreis.

Gefördert wird die Neubeschaffung von ein- oder mehrspurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenrädern mit batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h), die mindestens eine Gesamt-Zuladung von 125 Kilogramm (inklusive Fahrergewicht) ermöglichen und eine Transportfläche als integralen Bestandteil der Rahmenkonstruktion vor oder hinter der Fahrerin beziehungsweise dem Fahrer vorsehen. Nicht förderfähig sind beispielsweise nachträglich vorgenommene Umbauten, S-Pedelecs (zulassungs- und versicherungspflichtig) sowie E-Bikes.

Förderhöhe und Antragsberechtigung
Wer ein E-Lastenrad anschaffen will, muss zunächst die Förderung des Landes in Anspruch nehmen. Die Antragsunterlagen der Landesförderung gibt es unter https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_emissionsarme_mobilitaet/index.php#Lastenfahrrad. Die Förderung wird von der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der Richtlinie progres.nrw-Emissionsarme Mobilität durchgeführt und beträgt 40 Prozent des Einkaufspreises, jedoch maximal 3.500 Euro. Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg kann dann beim Rheinisch-Bergischen Kreis eingereicht werden. So erhalten die Antragsteller weitere zehn Prozent des Einkaufspreises, jedoch maximal 1.000 Euro. Insgesamt können auf diese Weise die Hälfte der Beschaffungskosten von bis zu fünf E-Lastenrädern gefördert werden. Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende und Unternehmen, freiberuflich tätige Personen sowie gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Niederlassung sowie Wirkungskreis im Rheinisch-Bergischen Kreis. Das Programm ist zunächst befristet bis 31. Dezember 2021. Sind die Mittel aufgebraucht, können keine weiteren Fördermittel bewilligt werden.

Hintergrund
Im Rahmen des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes RBK“ hat der Kreistag die Förderung von E-Lastenrädern beschlossen. Sie ergänzt die bestehende Landesförderung im Rahmen der Förderrichtlinie progres.nrw-Emissionsarme Mobilität und verfolgt die Ziele, die lokalen CO2-Emissionen zu senken, die Emissionen von Schadgasen (v.a. NOx) und Feinstäuben im Kreisgebiet zu verringern sowie Lärm zu vermindern. Daneben soll das Umweltbewusstsein gestärkt werden. Angestrebt wird, den Lieferverkehr auf der „letzten Meile“ auf Lastenräder zu verlagern.

Rückfragen zur Antragstellung können im Amt für Infrastruktur und regionale Projekte an die Mobilitätsmanagerin des Rheinisch-Bergischen Kreises, Lara Wagner, unter der Telefonnummer 02202 13 2310 oder per Mail an standortentwicklung@67cf3fff0c5e4749ae69e07da2d6d86erbk-online.de  gestellt werden.

Auch die RBW, die im Auftrag der Kreisverwaltung die Antragsrichtlinien entworfen hat, steht beratend zur Verfügung. Kontaktiert werden kann Slawomir Swaczyna, unter der Telefonnummer 02204 9763 15 oder per Mail an swaczyna@c5ab96e2ebf54123bb3d88267a58e4edrbw.de.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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