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Landschaftsplan „Südkreis“ – frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 02.10.2019 beschlossen, den Landschaftsplan „Südkreis“ zu ändern und zu überarbeiten.

Die Änderung und die Überarbeitung des Landschaftsplans „Südkreis“ umfasst die Stadtgebiete Bergisch Gladbach, Overath und Rösrath.

In der Zeit vom 15.04.2024 bis 14.06.2024 findet die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie parallel die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.

Maßgebend für den Änderungsbedarf sind beispielsweise Änderungen im Bundes- sowie im Landesnaturschutzgesetz und die Anpassung an die baulichen Entwicklungen der letzten Jahre. Darüber hinaus sind Aspekte der Klimawandelvorsorge in die Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen eingearbeitet.

Das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW sieht gem. § 16 im Rahmen der „frühzeitigen Bürgerbeteiligung“ die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vor. Während des angegebenen Zeitraums wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu informieren und hierzu Anregungen und Bedenken vorzubringen.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird damit die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen des Landschaftsplanverfahrens aktiv an der Gestaltung ihrer Umwelt mitzuwirken. Die Planunterlagen (Texte und Karten) können Sie u.a. auf dem Beteiligungsportal NRW einsehen oder herunterladen. Die Dokumente stehen im PDF-Format zur Verfügung und können - je nach Datenmenge - beim Download einige Zeit zum Öffnen benötigen.

Alternativ steht Ihnen auch ein Geodatendienst zur Verfügung.

Die Einsichtnahme der Planunterlagen im Kreishaus ist montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr möglich. Während dieser Zeiten können Eingaben zum Landschaftsplan schriftlich vorgetragen werden (Formulare stehen ausgedruckt im Kreishaus zur Verfügung). Eingaben zur Niederschrift sowie Einsichtnahmen zu sonstigen Zeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Ihre Hinweise, Anregungen oder Bedenken (Eingaben/Stellungnahmen) können Sie außerdem postalisch, per Mail oder über das Beteiligungsportal NRW einreichen.

Gesetzliche Veränderungssperre

In Verbindung mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 LNatSchG NRW gilt für das Gebiet des überarbeiteten Landschaftsplans „Südkreis“ nach den Regelungen des § 48 Abs. 3 LNatSchG NRW i.V. mit § 22 Abs. 3 BNatSchG zu den Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen eine gesetzliche Veränderungssperre. Hiernach sind vom Zeitpunkt der Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung bis zum Inkrafttreten des v. g. Landschaftsplans, längstens jedoch 3 Jahre lang, alle Änderungen in den genannten Schutzgebieten und Schutzobjekten verboten. Eine zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt.